Bei einer Lebensversicherung wird zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme zuzüglich erwirtschaftetet Kapitalerträge ausgezahlt. Sollte die versicherte Person dieses Ziel nicht erleben, wird anstelle dieser Erlebensfallsumme eineTodesfallsumme, die ein mehrfaches der Versicherungssumme betragen kann, an die bezugsberechtigte Person erstattet. Dieser besondere Versicherungsschutz kann zum Beispiel bei der Absicherung einer Hypothek sehr vorteilhaft sein.
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