Die Leistungskataloge der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum. Gewährleistet ist die Kostenerstattung für eine ambulante und stationäre Grundversorgung.
Kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Die Mindestvertragsdauer in einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt in der Regel 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Die Kündigung der aktuellen Krankenkasse und Beantragung einer Mitgliedschaft in einer neuen, muß schriftlich erfolgen.
Mitgliedschaft in der BKK24
Die BKK24 liegt mit einem Beitragssatz von derzeit 12,7% deutlich unter dem Durchschnitt und bietet dabei ein bemerkenswertes Leistungsangebot.
Kann ich die gesetzlichen Leistungen ergänzen?
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen können Sie über eine private Zusatzkrankenversicherung deutlich verbessern. Zum Beispiel sind Zuzahlungen für
Zahnersatz
Heilpraktikerbehandlungen
Sehhilfen
versicherbar. Ein individuelles Angebot zur Zusatzkrankenversicherung können Sie hier anfordern.
Tarifvergleich
Ein Tarifvergleich hilft Ihnen die geeignete Zusatzkrankenversicherung zu finden. Entsprechend Ihren Wünschen, ermitteln unsere Experten die passenden Tarife und stellen deren Preise und Leistungen detailiert und leicht verständlich zum Vergleich gegenüber. Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Auf der Internetseite www.finanzvergleich.info stellen wir Ihnen sachliche Informationen aus den Themenbeireichen Versicherungen, Vorsorge und Finanzierung bereit. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Tarife online zu berechnen, beziehungsweise individuelle Tarifvergleiche anzufordern. Ansprechpartner zu den Vergleichen und gegebenenfalls bei vertraglichen Angelegenheiten, sind die jeweiligen Anbieter.
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