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Berufsunfähigkeitsversicherung - Absicherung der Arbeitskraft

Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommt es zu einem andauernden Verlust der Arbeitskraft aufgrund von Unfall oder Krankheit, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanzielle Unterstützung. Die auszuzahlende Berufsunfähigkeitsrente kann bis zur Höhe des bisher erwirtschafteten Nettoeinkommens vereinbart werden um somit Ihren gewohnten Lebensstil zu sichern. Weitere Details zur BU finden Sie in den folgenden FAQ.

Welche Leistungen erhalte ich bei Berufsunfähigkeit?

Nach 1961 Geborene erhalten bei Berufsunfähigkeit vom Staat nur unter bestimmtenVoraussetzungen eine geringe Erwerbsminderungsrente. Die Differenz zum bisherigenNettoeinkommen muss privat abgesichert werden. Hierfür eignet sich dieBerufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsrentewird in vertraglich vereinbarter Höhe ausbezahlt und sichert somit den Erhaltdes gewohnten Lebensstandards.

Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeitund erbringt die Leistungen auch rückwirkend, falls dieBerufsunfähigkeit nicht sofort festgestellt wurde. Der Leistungsanspruch ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
  • eine 50%ige Berufsunfähigkeit besteht voraussichtlich für 6 Monate
  • die versicherte Person kann nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden
    (Konkrete Verweisung = tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die der bisherigen Lebensstellung entspricht)
Die Auszahlung endet, sobald keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen kann, oder das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit zur Absicherung einer LebenslangenBerufsunfähigkeitsrente.

Worauf sollte man bei der Wahl des Tarifs besonders achten?

Die dem Tarif hinterlegten Berufsunfähigkeitsbedingungen sind maßgebend für die Qualität des Produktees. Bei der Tarifauswahl sollte insbesondere auf die folgenden Klauseln geachtet werden:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Definition des Berufs (bei Gesundheit zuletzt ausgeübter Beruf)
  • Verbindliche Regelung für bisherige Lebensstellung
  • Rückwirkende Leistungen
  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel
  • Weltweiter Versicherungsschutz
Des weiteren verzichten einige Versicherer auf ihr Recht zur Bruttobeitragsanpassung (§172). Als Entscheidungshilfe sollten Sie auf jeden Fall auch ein BU-Rating mit einbeziehen, welches Auskunft über die Qualtität des Versicherungsunternehmens gibt. Solche Ratings erhalten Sie von unabhängigen Versicherungsmaklern in Verbindung mit einem Tarifvergleich.

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